Simon Ateba ist Chefkorrespondent des Weißen Hauses für Today News Africa und deckt Präsident Joe Biden, Vizepräsidentin Kamala Harris, die US-Regierung, die Vereinten Nationen, den IWF, die Weltbank und andere finanzielle und internationale Institutionen in Washington und New York ab.
Präsident Joseph R. Biden Jr. gab am Freitag die Entfernung von Burkina Faso aus dem AGOA-Handelspaket mit Wirkung zum 1. Januar 2023 bekannt.
Früher in diesem Jahr, Die Vereinigten Staaten schnitten auch Äthiopien, Mali und Guinea ab aus einem zollfreien Handelsprogramm wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen und Staatsstreiche.
Der African Growth and Opportunity Act (AGOA) gewährt berechtigten afrikanischen Ländern südlich der Sahara zollfreien Zugang zum US-Markt für über 1,800 Produkte, zusätzlich zu den mehr als 5,000 Produkten, die im Rahmen des Generalized System of Preferences-Programms zum zollfreien Zugang berechtigt sind.
Laut dem Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten „ist der African Growth and Opportunity Act (AGOA) seit seiner Verabschiedung im Jahr 2000 das Herzstück der US-Wirtschaftspolitik und des Handelsengagements mit Afrika.“
In einer Proklamation sagte Biden, dass Burkina Faso, eines der vier afrikanischen Länder, die von der Afrikanischen Union wegen Putschen und Gegenputschen suspendiert wurden, nicht länger als Mitglied von AGOA qualifiziert ist.
Burkina Faso gehörte auch zu den Ländern, die Biden wegen der Suspendierung durch die Afrikanische Union nicht zur Teilnahme an dem US-Afrika-Führungsgipfel eingeladen hatte, den er vom 13. bis 15. Dezember in Washington veranstaltete.
„DESHALB ICH, JOSEPH R. BIDEN JR., Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, kraft der Autorität, die mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 111 (a) des AGOA, Abschnitt 506A(a)(1) und 506A(a)(3) des Handelsgesetzes, Abschnitt 4(b) des USIFTA-Umsetzungsgesetzes und Abschnitt 604 des Handelsgesetzes in der geänderten Fassung, verkünden, dass: (1) Die Benennung von Burkina Faso als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara für die Zwecke von Abschnitt 506A des Handelsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beendet wird“, schrieb Biden in einer Proklamation.
Er fügte hinzu: „Um im HTS widerzuspiegeln, dass Burkina Faso ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr als begünstigtes Land in Subsahara-Afrika bezeichnet wird, wird die allgemeine Anmerkung 16(a) zum HTS geändert, indem „Burkina Faso “ aus der Liste der begünstigten afrikanischen Länder südlich der Sahara.
„Anmerkung 7(a) zu Unterkapitel II und Anmerkung 1 zu Unterkapitel XIX von Kapitel 98 des HTS werden jeweils geändert, indem „Burkina Faso“ aus der Liste der begünstigten Länder gestrichen wird. Ferner wird Anmerkung 2(d) zu Unterkapitel XIX von Kapitel 98 des HTS geändert, indem „Burkina Faso“ gestrichen wird; aus der Liste der weniger entwickelten begünstigten afrikanischen Länder südlich der Sahara.“
Burkina Faso ist AGOA kann gekündigt werden, wenn ein Land an Menschenrechtsverletzungen beteiligt ist oder die Demokratie vom Militär suspendiert wird.
Sie können die vollständige Proklamation von Präsident Biden unten mit dem Titel lesen: Eine Proklamation, bestimmte Maßnahmen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act und für andere Zwecke zu ergreifen
BESTIMMTE MASSNAHMEN GEMÄSS DEM AFRIKANISCHEN WACHSTUMS- UND OPPORTUNITÄTSGESETZ UND FÜR ANDERE ZWECKE ZU ERGREIFEN - - - - - - - DURCH DEN PRÄSIDENTEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINE PROKLAMATION |
1. In der Proklamation 7853 vom 10. Dezember 2004 bezeichnete der Präsident Burkina Faso als ein begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara im Sinne von Abschnitt 506A(a)(1) des Handelsgesetzes von 1974 in der geänderten Fassung (das „Handelsgesetz“ ), wie hinzugefügt durch Abschnitt 111(a) des African Growth and Opportunity Act (der „AGOA“) (Titel I des öffentlichen Rechts 106-200, 114 Stat. 251, 257-58 (19 USC 2466a(a)(1 ))). 2. Abschnitt 506A(a)(3) des Handelsgesetzes (19 USC 2466a(a)(3)) sieht vor, dass der Präsident die Benennung eines Landes als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara für die Zwecke von Abschnitt 506A beendet, wenn Der Präsident stellt fest, dass das Land keine kontinuierlichen Fortschritte bei der Erfüllung der in Abschnitt 506A(a)(1) des Handelsgesetzes beschriebenen Anforderungen macht. 3. Gemäß Abschnitt 506A(a)(3) des Handelsgesetzes habe ich festgestellt, dass Burkina Faso die in Abschnitt 506A(a)(1) dieses Gesetzes beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Dementsprechend habe ich beschlossen, die Benennung Burkina Fasos als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara im Sinne von Abschnitt 506A des Handelsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufzuheben. 4. Am 22. April 1985 schlossen die Vereinigten Staaten und Israel das Abkommen über die Errichtung einer Freihandelszone zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung Israels (USIFTA), das der Kongress in Abschnitt 3 genehmigte des US-Israel Free Trade Area Implementation Act von 1985 (der „USIFTA Implementation Act“) (Public Law 99-47, 99 Stat. 82 (19 USC 2112 Note)). Abschnitt 4(b) des USIFTA-Durchführungsgesetzes sieht vor, dass der Präsident, wann immer der Präsident feststellt, dass es notwendig ist, das im USIFTA vorgesehene allgemeine Niveau gegenseitiger und für beide Seiten vorteilhafter Zugeständnisse in Bezug auf Israel aufrechtzuerhalten, einen solchen Rückzug oder eine solche Suspendierung verkünden kann , Änderung oder Beibehaltung einer Abgabe oder eine solche Beibehaltung bestehender zollfreier oder verbrauchsteuerpflichtiger Behandlungen oder solche zusätzlichen Abgaben, die der Präsident für erforderlich oder angemessen erachtet, um die USIFTA durchzuführen. Um das allgemeine Maß an gegenseitigen und für beide Seiten vorteilhaften Zugeständnissen in Bezug auf den Agrarhandel mit Israel aufrechtzuerhalten, schlossen die Vereinigten Staaten am 27. Juli 2004 ein Abkommen mit Israel über bestimmte Aspekte des Handels mit Agrarprodukten während des Zeitraums vom 1. 2004, bis 31. Dezember 2008 (Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Israel über bestimmte Aspekte des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten (das „Abkommen von 2004“)). 5. In der Proklamation 7826 vom 4. Oktober 2004 bestimmte der Präsident gemäß Abschnitt 4(b) des USIFTA-Umsetzungsgesetzes und im Einklang mit dem Abkommen von 2004, dass zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Niveaus gegenseitiger und für beide Seiten vorteilhafter Zugeständnisse mit In Bezug auf Israel, das von der USIFTA vorgesehen ist, war es notwendig, bis zum 31. Dezember 2008 zollfreien Zugang in die Vereinigten Staaten für bestimmte Mengen bestimmter landwirtschaftlicher Produkte Israels zu gewähren. Von 2008 bis 2021 schlossen die Vereinigten Staaten und Israel jedes Jahr Abkommen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens von 2004 um jeweils ein Jahr, um den beiden Regierungen zusätzliche Zeit für den Abschluss eines Abkommens zu geben, das das Abkommen von 1 ersetzen soll. Zur Durchführung der Verlängerungsvereinbarungen hat der Präsident in den Proklamationen 2004 vom 8334. Dezember 31; 2008 vom 8467. Dezember 23; 2009 vom 8618. Dezember 21; 2010 vom 8770. Dezember 29; 2011 vom 8921. Dezember 20; 2012 vom 9072. Dezember 23; 2013 vom 9223. Dezember 23; 2014 vom 9383. Dezember 21; 2015 vom 9555. Dezember 15; 2016 vom 9687. Dezember 22; 2017 vom 9834. Dezember 21; 2018 vom 9974. Dezember 26; 2019 vom 10128. Dezember 22; und 2020 vom 10326. Dezember 23 änderten den Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTS), um den zollfreien Zugang in die Vereinigten Staaten für bestimmte Mengen bestimmter landwirtschaftlicher Produkte Israels zu ermöglichen, jeweils für einen zusätzlichen Zeitraum von 2021 Jahr. Am 1. Dezember 8 schlossen die Vereinigten Staaten ein Abkommen mit Israel, um die Geltungsdauer des Abkommens von 2022 bis zum 2004. Dezember 31 zu verlängern und weitere Verhandlungen über ein Abkommen zu ermöglichen, das das Abkommen von 2023 ersetzen soll. Gemäß Abschnitt 2004(b) des USIFTA-Durchführungsgesetzes habe ich festgestellt, dass es notwendig ist, zollfreien Zugang zu gewähren, um das allgemeine Maß an gegenseitigen und für beide Seiten vorteilhaften Zugeständnissen in Bezug auf Israel, das durch das USIFTA vorgesehen ist, aufrechtzuerhalten in die Vereinigten Staaten bis zum Ablauf des 4. Dezember 31 für bestimmte Mengen bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse Israels, wie in Anhang I dieser Proklamation angegeben. 6. Proklamation 7971 vom 22. Dezember 2005 zur Umsetzung des United States-Marocco Free Trade Agreement (USMFTA) in Bezug auf die Vereinigten Staaten und gemäß Abschnitt 201 des United States-Marocco Free Trade Agreement Implementation Act (der „USMFTA Act “) (19 USC 3805 Note), führte die schrittweisen Senkungen der Zollsätze durch, die der Präsident als notwendig oder angemessen erachtete, um die Artikel 2.3, 2.5, 2.6, 4.1, 4.3.9, 4.3.10, 4.3.11 auszuführen oder anzuwenden. 4.3.13, 4.3.14, 4.3.15 und XNUMX und die Liste der Zollsenkungen in Bezug auf Marokko, die in Anhang IV des USMFTA aufgeführt sind. 7. Abschnitt 1205(a) des Omnibus Trade and Competitiveness Act von 1988 (das „Gesetz von 1988“) (19 USC 3005(a)) weist die United States International Trade Commission (die „Kommission“) an, das HTS kontinuierlich aufrechtzuerhalten Änderungen des HTS zu überprüfen und regelmäßig dem Präsidenten zu empfehlen, die die Kommission für notwendig oder angemessen hält, um die in diesem Unterabschnitt dargelegten Zwecke zu erreichen. Gemäß den Abschnitten 1205(c) und (d) des Gesetzes von 1988 (19 USC 3005(c) und (d)) empfahl die Kommission in den Jahren 2016 und 2021 Änderungen am HTS, um das HTS an Änderungen des Internationalen Übereinkommens anzupassen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren und das zugehörige Protokoll (das „Übereinkommen“). 8. Abschnitt 1206(a) des Gesetzes von 1988 (19 USC 3006(a)) ermächtigt den Präsidenten, Änderungen am HTS auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission gemäß Abschnitt 1205 des Gesetzes von 1988 zu verkünden, wenn der Präsident feststellt, dass die Änderungen im Einklang mit den Verpflichtungen der Vereinigten Staaten aus dem Übereinkommen stehen und nicht den nationalen wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen. 9. Durch die Proklamation 9549 vom 1. Dezember 2016 und die Proklamation 10326 vom 23. Dezember 2021 wurde das HTS gemäß Abschnitt 1206 des Gesetzes von 1988 geändert, um das HTS an die Änderungen des Übereinkommens anzupassen. Die in Proklamation 9549 und Proklamation 10326 genehmigten HTS-Modifikationen enthielten jedoch bestimmte technische Fehler. 10. Ich habe festgestellt, dass zusätzliche Änderungen am HTS notwendig oder angemessen sind, um die zuvor in der Proklamation 7971 angekündigten schrittweisen Zollsenkungen durchzuführen, einschließlich bestimmter technischer oder konformer Änderungen innerhalb des Tarifverzeichnisses. 11. Abschnitt 604 des Handelsgesetzes in der geänderten Fassung (19 USC 2483) ermächtigt den Präsidenten, im HTS den Inhalt der einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer Gesetze mit Auswirkungen auf die Einfuhrbehandlung sowie die im Rahmen dieser getroffenen Maßnahmen, einschließlich der Entfernung, Änderung, Beibehaltung oder Auferlegung von Zollsätzen oder anderen Einfuhrbeschränkungen. DESHALB ICH, JOSEPH R. BIDEN JR., Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, kraft der Autorität, die mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 111 ( a) des AGOA, Abschnitt 506A(a)(1) und 506A(a)(3) des Handelsgesetzes, Abschnitt 4(b) des USIFTA-Umsetzungsgesetzes und Abschnitt 604 des Handelsgesetzes in der geänderten Fassung verkünden, dass: (1) Die Benennung von Burkina Faso als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara für die Zwecke von Abschnitt 506A des Handelsgesetzes wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beendet. (2) Um im HTS widerzuspiegeln, dass Burkina Faso ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara bezeichnet wird, wird die allgemeine Anmerkung 16(a) zum HTS geändert, indem „Burkina Faso“ gestrichen wird. aus der Liste der begünstigten afrikanischen Länder südlich der Sahara. Anmerkung 7(a) zu Unterkapitel II und Anmerkung 1 zu Unterkapitel XIX von Kapitel 98 des HTS werden jeweils geändert, indem „Burkina Faso“ aus der Liste der begünstigten Länder gestrichen wird. Ferner wird Anmerkung 2(d) zu Unterkapitel XIX von Kapitel 98 des HTS geändert, indem „Burkina Faso“ gestrichen wird; aus der Liste der weniger entwickelten begünstigten afrikanischen Länder südlich der Sahara. (3) Die in den Absätzen (1) bis (2) dieser Proklamation festgelegten Änderungen des HTS gelten für Waren, die am oder nach dem 1. Januar 2023 zum Verbrauch eingegeben oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden. (4) In Ordnung Zur Umsetzung der Zollverpflichtungen im Rahmen des Abkommens von 2004 bis zum 31. Dezember 2023 wird das HTS gemäß Anhang I dieser Proklamation geändert. (5) Die in Anhang I dieser Bekanntmachung vorgenommenen Änderungen und technischen Berichtigungen des HTS treten zu den in Anhang I dieser Bekanntmachung festgelegten anwendbaren Daten in Kraft. (6) Um die in den Ziffern 6 bis 11 dieser Bekanntmachung beschriebenen Änderungen und technischen Berichtigungen am HTS vorzunehmen, wird das HTS gemäß Anhang II dieser Bekanntmachung modifiziert. Diese Änderungen und technischen Berichtigungen treten zu den in Anhang II dieser Proklamation angegebenen anwendbaren Daten in Kraft. (7) Alle Bestimmungen früherer Proklamationen und Durchführungsverordnungen, die mit den in dieser Proklamation ergriffenen Maßnahmen unvereinbar sind, werden im Umfang dieser Inkonsistenz ersetzt. ZU URKUND DESSEN habe ich an diesem dreiundzwanzigsten Dezembertag, im Jahr unseres Herrn zweitausendzweiundzwanzig und der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika am zweihundertsiebenundvierzigsten, meine Hand darauf gelegt. JOSEPH R. BIDEN JR. |